You want to get in touch with German-speaking students? There are various possibilities to do so! The International Office is a good starting point to improve your language skills. Another good first-point of contact is the AStA, the students' union executive commitee. You can speak directly with students like you which sometimes may feel more comfortable to you. Do not hesitate to contact us, we are glad to help you with any issues you have, may it regard your exams or troubles with teachers and colleagues. This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Some good possibilities to get in touch and improve your German are:
If you have any questions or suggesstions: Please Contact us! This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Für Auslandspraktikas ist das Karrierezentrum eine gute Adresse: http://www.htw-berlin.de/Service/Career_Service/Angebote_fuer_Studierende/Stellen_und_Praktikum/Ab_ins_Ausland/index.html
Das International Office vermittelt grundsätzlich keine Praktikas, wird dich aber auch gerne beraten diesbezüglich. Es hat eine Seite zusammengestellt mit einer Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten und diversen Vermittlungsagenturen (auf der Seite ganz unten). Wir raten euch, diese einfach mal zu kontaktieren. http://www.htw-berlin.de/Studium/International/Auslandspraktikum.html
Für die Klausuren der vergangenen Semester wende dich an deinen Fachschaftsrat! Es sind nicht alle FSRs am Klausuren-sammeln und das Archiv ist auch nicht vollständig. Aber: Versuch dein Glück es kann sich auszahlen!
Die FSRs haben eigene Webseiten, eine Übersicht findest du unter Gremien -> Fachschaftsräte.
Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder –entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt (Quelle: Wikipedia).
Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) sieht einen Härtefall nicht vor. Ausnahmefälle sind im §7 Abs.5 RPO geregelt (siehe auch „3-Semester Regel“).
Ausnahmen: Im Falle, dass ein/e Student/Studentin kurz vor Ablauf seiner Wiederholbarkeitsfrist an dem bereits angemeldeten letzten möglichen Prüfungstermin verhindert ist, kann er/sie einen Antrag beim Prüfungsausschuss auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ nach §32 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) stellen.
Allerdings ist dies die Ausnahme, nicht die Regel!!!
Bei dem §32 VwVfG handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die nicht in der RPO geregelt ist.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des §32 VwVfG sind:
- Versäumung des Termins ohne Verschulden des Betroffenen
- Antrag des Betroffenen, der den Termin versäumt hat
- Begründung des Antrags „die Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe“
- Nachholen der versäumten Handlung
Die Beweispflicht der Hinderungsgründe obliegt bei dem/der Studenten/Studentin. Er/Sie muss Beweise für die Hinderung vorlegen. Aus ärztlichen Attesten beispielsweise muss eindeutig der Grund für die Prüfungsverhinderung hervorgehen.
Über den Antrag der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidet dann der zuständige Prüfungsausschuss.
Noch genauere Infos und Beratung diesbezüglich beim AStA Referent für Soziales! This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
HTW-Studentinnen, die in einem IT-Studiengang eingeschrieben sind, können sich noch bis zum 30. August 2012 für das Begleit- und Qualifikationsprogramm profIT bewerben.
Wer an der HTW Berlin ein technisches Fach studiert und Nachhilfe in Mathe braucht, kann sich ab sofort von Tutoren vor Ort oder per Skype beraten lassen.
Gute Nachricht für Eltern: In Notsituationen können Studierende und Beschäftigte der HTW ihre Kinder nun auf dem Campus betreuen lassen.

