Die EPK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats:
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zur Vorbereitung von grundsätzlichen Stellungnahmen und/oder Vorschlägen zur Strukturentwicklung der Hochschule (Entwicklungsvorhaben/Schwerpunkte der Hochschulentwicklung inkl. Internationalisierung, Grundsätze für die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit wie z.B. Service- und Fachgebietsverantwortung), insbesondere im Zusammenhang mit der abzugebenden Hochschul-Strukturplanung, mit den Hochschulverträgen und mit dem Umzug;
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Vorbereitung von Entscheidungen zu Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen (in Zusammenwirken mit KSL und FNK);
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Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Gender main streaming und Chancengleichheit in den Entwicklungsvorhaben der Hochschule;
Weitere Inforamtionen